FAQ - Leben in Frankreich
Hier sind hilfreiche Tipps und wichtige Informationen zum Leben in Frankreich.
Umzug von Deutschland oder der Schweiz nach Frankreich - was muss ich beachten?
1) Aufenthalt & Anmeldung
- Kein Visum nötig (EU-Bürger)
- Anmeldung bei der Mairie in der neuen Gemeinde
2) Krankenversicherung
- Registrierung bei der französischen Assurance Maladie
- Deutsche oder die Schweizer Versicherung nur für Übergang/Grenzgänger
3) Steuern
- Steuerpflicht grundsätzlich in Frankreich
- Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und der Schweiz beachten
4) Auto & Führerschein
- Auto innerhalb von 6 Monaten in Frankreich anmelden
- EU-Führerschein bleibt gültig
5) Finanzen
- Deutsches/Schweizer Konto behalten möglich
- Französisches Konto oft praktisch (Miete, Gehalt, Rechnungen)
6) Wohnen
- Mietverträge meist 3 Jahre
- Kündigungsfrist: i. d. R. 3 Monate
7) Sprache & Formalitäten
- Behörden verlangen französische Dokumente
- Übersetzungen und Sprachkenntnisse sind hilfreich
Krankenversicherung in Frankreich (Wohnsitz FR, Arbeit DE)
Wer in Deutschland arbeitet und in Frankreich lebt, ist automatisch im Beschäftigungsland sozialversicherungspflichtig – also in Deutschland. Das bedeutet: Deine Krankenversicherung läuft grundsätzlich über eine deutsche Krankenkasse. Damit du aber auch in Frankreich problemlos zum Arzt gehen kannst, gibt es ein paar wichtige Schritte.
Schritt für Schritt zur Absicherung in beiden Ländern
1. Deutsche Krankenkasse wählen
Als Arbeitnehmer in Deutschland bist du verpflichtet, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden. Dein Arbeitgeber meldet dich automatisch dort an – darum musst du dich nicht selbst kümmern.
2. Formular S1 beantragen
Das Formular S1 ist der Schlüssel zur Gesundheitsversorgung in deinem Wohnland. Du erhältst es auf Anfrage bei deiner deutschen Krankenkasse.
3. S1 bei der französischen CPAM einreichen
Mit dem S1 gehst du zur CPAM (Caisse primaire d’assurance maladie) an deinem Wohnort. Nach erfolgreicher Registrierung bist du auch in Frankreich abgesichert und bekommst eine Carte Vitale. Achtung: Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern.
4. Leistungen nutzen
Ab jetzt bist du in beiden Ländern abgesichert: In Deutschland wie gewohnt über deine Krankenkasse, in Frankreich über die CPAM und deine Carte Vitale. Dort läuft die Erstattung nach dem französischen System.
5. Zusatzversicherung (Mutuelle)
In Frankreich ist es üblich, zusätzlich eine „Mutuelle“ abzuschließen, weil die gesetzliche Versicherung nicht alle Kosten übernimmt, zum Beispiel bei Zahnarzt oder Brillen.
Was du unbedingt beachten solltest
Die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) reicht nur für Notfälle. Für eine dauerhafte Absicherung im Wohnland brauchst du unbedingt das S1.
Über das S1 können auch Familienangehörige mitversichert werden.
Hebe alle Kopien des S1 und Bestätigungen der CPAM gut auf – manchmal verlangt die Krankenkasse Nachweise.
Steuern für Grenzgänger (Wohnen in Frankreich — Arbeiten in Deutschland / Schweiz)
Grundsätzlich gilt: Doppelbesteuerung wird durch bilaterale Abkommen verhindert. Einkommen wird normalerweise in dem Land besteuert, in dem du arbeitest.
Ausnahme: Der anerkannte Grenzgänger-/Frontalier-Status – dann gilt die Besteuerung im Wohnsitzland.
1) Wohnen in Frankreich – Arbeiten in Deutschland
Wie wird besteuert?
Standardfall: Dein Lohn wird in Deutschland besteuert (der Arbeitgeber zieht direkt Lohnsteuer ab).
Mit anerkanntem Grenzgängerstatus (Wohnsitz in der Grenzzone, tägliche Rückkehr): Frankreich darf besteuern. Dann entfällt die deutsche Lohnsteuer.
Was musst du tun?
Prüfen, ob du die Grenzgänger-Bedingungen erfüllst (Zone, tägliche Rückkehr etc.). Infos gibt’s beim Centre des Finances Publiques oder über EURES.
Formular n°5011 (bilingue) ausfüllen – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberteil, in dreifacher Ausfertigung.
Arbeitgeber bestätigt → Formular geht ans französische Finanzamt → dort Bestätigung → ein Exemplar geht zurück an den Arbeitgeber.
Mit diesem Exemplar behält der Arbeitgeber keine deutsche Lohnsteuer mehr ein.
Wichtig: Dein Einkommen musst du in Frankreich trotzdem in der Steuererklärung angeben. (Falls du kein Frontalier bist: Frankreich rechnet die in Deutschland gezahlte Steuer an.)
Praktische Tipps:
Antrag rechtzeitig vor der ersten Gehaltsabrechnung stellen.
Bei Arbeitgeberwechsel: neue Bescheinigung nicht vergessen.
Status jährlich prüfen.
2) Wohnen in Frankreich – Arbeiten in der Schweiz
Wie wird besteuert?
Früher: meist Quellensteuer in der Schweiz. Die genaue Regelung hängt stark vom Kanton ab (z. B. Genf vs. Basel/Vaud/Valais/Berne).
Seit 2023: Neue Regelung fürs Homeoffice. Bis zu 40 % Telework pro Jahr ändern in vielen Fällen nichts am bisherigen Besteuerungsstatus. Aber: Details sind kantonsabhängig.
Was musst du tun?
Prüfen, in welchem Kanton du arbeitest – dort liegen die Regeln.
Formular 2041-AS (Attestation de résidence fiscale) vom französischen Finanzamt besorgen. Ohne dieses Formular zieht der Schweizer Arbeitgeber automatisch Quellensteuer ab.
Arbeitgeber/Kanton informieren → ggf. Quellensteuerabzug in CH.
Telework beachten:
Bis 40 % Homeoffice in Frankreich bleibt dein Lohn meist in der Schweiz steuerpflichtig.
Bei Überschreitung: Gefahr von Aufteilung und Nachberechnung.
Steuererklärung in Frankreich: Dein Schweizer Einkommen musst du immer in Frankreich angeben. Die bereits gezahlte Steuer (CH) wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet.
Praktische Tipps:
2041-AS frühzeitig beantragen – sonst behält die Schweiz automatisch Quellensteuer ein.
Anwesenheitstage genau dokumentieren, da Homeoffice-Grenzen kontrolliert werden können.
Nützliche Formulare & Links
FR → DE: Formular n°5011 (Grenzgänger-Freistellung)
FR ↔ CH: Formular 2041-AS – Attestation de résidence fiscale
Allgemein: impots.gouv.fr → Rubrik „Cross-border workers“
Telework-Regeln CH-FR: Infos beim Swiss Federal Council oder in aktuellen Steuerbriefings (PwC, KPMG etc.)
Auto ummelden nach Frankreich
Wer nach Frankreich zieht, muss sein Fahrzeug innerhalb eines Monats ummelden. Damit das reibungslos klappt, hier die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge.
1. Unterlagen vorbereiten
Bevor du irgendetwas online einreichst, solltest du alle Dokumente griffbereit haben:
Ausweis oder Reisepass, Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich (nicht älter als sechs Monate), Original-Zulassungsbescheinigung aus dem Herkunftsland, Kaufvertrag oder Rechnung, Contrôle technique (französische Hauptuntersuchung, wenn das Auto älter als 4 Jahre ist), Certificat de conformité (COC) vom Hersteller oder eine Homologation über die DREAL, falls es kein COC gibt, Steuer- bzw. Zollnachweis: Quittus fiscal bei Fahrzeugen aus der EU, Certificat 846A bei Importen aus Drittstaaten, Fehlen Unterlagen oder sind sie nicht auf Französisch, kann eine amtliche Übersetzung verlangt werden.
2. Steuerliche Formalitäten klären
Ob Mehrwertsteuer fällig wird, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge, die jünger als sechs Monate oder weniger als 6.000 km haben, gelten als neu – dann fällt in Frankreich 20 % TVA an. Bei Gebrauchtwagen aus der EU genügt meist ein quitus fiscal, der bestätigt, dass keine Steuer mehr geschuldet ist. Bei Importen von außerhalb der EU stellt der Zoll das Formular 846A aus.
3. Online-Antrag bei der ANTS
Die Zulassung läuft heute fast ausschließlich über das Online-Portal ANTS (Agence nationale des titres sécurisés). Dort lädst du alle Dokumente hoch, bezahlst die Gebühren und erhältst ein Certificat provisoire d’immatriculation. Damit darfst du sofort fahren, bis die endgültige Carte grise per Post kommt. Alternativ kannst du auch einen zugelassenen Dienstleister oder Garagisten beauftragen.
4. Kosten einplanen
Die Gebühren für die Zulassung setzen sich aus der regionalen Steuer (cheval fiscal), einer Verwaltungsgebühr und der Versandpauschale zusammen. Der Betrag hängt also vom Département und der Motorisierung ab. Hinzu kommen die Kosten für die neuen Kennzeichen, die je nach Anbieter zwischen rund 10 und 60 Euro liegen.
5. Zum Abschluss
Sobald die Carte grise angekommen ist, bestellst du deine Nummernschilder, bringst sie an und meldest dein Auto bei deiner französischen Versicherung an. Vergiss nicht, dein Fahrzeug auch im Herkunftsland abzumelden, falls das dort vorgeschrieben ist.
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